Wiederaufnahme Training

25.04.2020

Der Badmintonlandesverband NRW hat sich zur baldigen Wiederaufnahme des Trainings mit anderen Landesverbänden abgestimmt und sogenannte Leitplanken aufgestellt, die ein Training ermöglichen aber das Infektionsrisiko während der Corona-Pandemie minimieren sollen.

Voraussetzung für die Wiederaufnahme sind nebst Einhaltung der aufgeführten Regeln natürlich auch die Freigabe der Sportstätten durch die Schulen und Städte.

Nachzulesen sind diese Leitplanken auf der Webseite des BLV NRW.
Hier folgt nun der auch dort veröffentliche Text:

[...]Die Aufstellung dieser Regeln und Kriterien stellen aktuell noch keine Erlaubnis für die Wiederaufnahme des Badmintonsports dar.[...]

1. Mindestabstand von zwei Metern! Dieser Mindestabstand ist konsequent einzuhalten, sowohl von Athlet*innen als auch Aufsichtspersonen und Trainer*innen. Taktile Hilfen sind nicht erlaubt. Der Zugang zur Halle sollte über Belegungs- bzw. Zeitpläne klar geregelt sein. Zutritt und Verlassen der Trainingshalle müssen klar voneinander getrennt werden oder eine entsprechende Regelung bei nur einer Zugangstüre organisiert werden. Über Anwesenheitslisten muss klar nachvollziehbar sein, welche Teilnehmer*innen an der Trainingseinheit teilgenommen haben. Aufenthaltsbereiche für Pausen sind deutlich zu kennzeichnen und die Mitnahme von Trainingsutensilien auf ein Minimum zu beschränken. Seitenwechsel finden vorerst nicht mehr statt und zwischen dem Wechsel von Trainingsgruppen ist eine Pause von 10 Minuten einzuplanen, um eine räumliche wie zeitliche Trennung der Gruppen zu gewährleisten.

2. Kein direkter körperlicher Kontakt! Handschlag, Abklatschen und Umarmungen sind nicht erlaubt.

3. Aufwärmung und (Ein-)Spielen draußen! Die Aufwärmung sollte nach Möglichkeit draußen erfolgen. Ebenso sollte die Halle nach Möglichkeit vor und nach jeder Einheit intensiv gelüftet werden, bevor die nächste Trainingsgruppe das Training aufnimmt. Bei wenig bis keinem Wind kann unter Einhaltung des Mindestabstandes im Freien eingeschränkt 1:1 gespielt werden, die von öffentlicher Hand freigegeben oder Privatgrundstück sind.

4. Strenge Beachtung der Hygieneregeln! Die Hygieneregeln sind zwingend einzuhalten. Dazu zählen u.a., sich nicht ins Gesicht zu fassen, in die Ellenbeuge zu husten und zu niesen sowie das Händewaschen nach Betreten/Verlassen der Halle. Die Hände sind nach Kontakt mit infektiösen Oberflächen, v.a. Türklinken, Klobrillen und Wasserhähnen, zu desinfizieren. Leihschläger dürfen nicht mehr gestellt werden, die Teilnehmer nutzen ausschließlich eigene Schläger. Alle Teilnehmer*innen eines Trainings nutzt jeweils zwei eigene individuell markierte Bälle (am besten farbig markiert). Spieler*innen sollen so nur ihre eigenen Bälle anfassen und andere Bälle mit dem Schläger aufheben oder zu dem Trainingspartner rüberschieben ohne diese anzufassen. Der Ball kann auch mit Schläger aufgehoben und dann direkt ins Spiel gebracht werden. Multi-Feeding-Training (mit mehreren Bällen) darf nur mit klar zu einer Person zugeordneten Bällen stattfinden.

5. Duschen und Umziehen zuhause! Duschen und Umziehen erfolgt zuhause, nicht in der Halle. Duschen und Umkleiden werden nicht genutzt und sollten geschlossen werden, außer es sind dort auch Toiletten. Diese sind nach Nutzung zu desinfizieren.

6. Anreise zur Sportstätte! Die Anreise erfolgt unter Beachtung des Mindestabstandes in Privat-PKW, mit dem Fahrrad oder zu Fuß. Fahrgemeinschaften werden ausgesetzt. Eine Anreise mit ÖPNV wird nicht empfohlen, erfolgt diese, muss zwingend ein Mundschutz getragen werden.

7. Vereins-Veranstaltungen werden ausgesetzt! Veranstaltungen, Versammlungen und Sitzungen des Vereins dürfen aktuell nicht stattfinden. Sitzungen sollen nach Möglichkeit Online durchgeführt werden.

8. Feste Trainingspaarungen! Trainingspaarungen sind fest einzuteilen. Es sind maximal zwei Spieler*innen pro Spielfeld zulässig. Doppel und Mixed sind nicht möglich und die zur Verfügung stehenden Plätze sind auf 75 % bzw. 50 % zu reduzieren. Hierfür können bspw. die Trainingszeiten halbiert und die Gruppen geteilt nacheinander trainieren oder auch alle zwei Wochen Training angeboten werden. Insgesamt sollte alles unternommen werden, um Trainingsgruppen so klein wie möglich zu halten, da im Falle einer Infektion alle Beteiligten danach für 14 Tage in Quarantäne müssen.

9. Risikogruppen schützen! Angehörige von Risikogruppen sind besonders zu schützen und im Falle der Planung von Angeboten für diese Gruppen ist nur ein Individual- oder Kleinstgruppentraining mit größtmöglichem Abstand möglich.

10. Freiwillige Teilnahme! Die Teilnahme am Training ist freiwillig, die Entscheidung liegt bei jedem Teilnehmer selbst bzw. dessen Erziehungsberechtigten. Das Training findet nur anhand eindeutiger Belegungspläne des Vereins statt und unter Aufsicht von Trainern oder Übungsleitern. Höchstes Verantwortungsbewusstsein wird von allen Beteiligten gefordert und alle Vorgaben sind zwingend einzuhalten.